|
Der Umgang mit Regelungslücken wurde durch den im Jahr 1997 überarbeiteten IAS 1 konkretisiert und ist aktuell in IAS 8 (2003) geregelt. Gemäß der IFRS hat sich der Ausleger am Informationsziel der Investoren zu orientieren und
Anwendungshinweise in ähnlichen IFRS und die Definitionen des IFRS-Rahmenkonzepts zu beachten. Zusätzlich relevant sind Regelungen anderer Standardsetter sowie anerkannte Branchenpraktiken.
Die Arbeit definiert den Begriff Regelungslücke nach IFRS und stellt hierzu ein Soll-Normgerüst der bestehenden Regelungen innerhalb der IFRS auf, dass in einen hierarchischen Kontext gestellt wird. Es wird die chronologische Entwicklung im
Umgang mit Regelungslücken nach IFRS durch den Standardsetter dargestellt. Das dritte und vierte Kapitel untersuchen jeweils empirisch am Beispiel Stock Options und Versicherungsverträgen den Umgang mit Regelungslücken nach IFRS für
ausgewählte deutsche Unternehmen.
|